Gestrandet
https://www.falter.at/morgen/20260512/wie-seine-doppelstaatsbuergerschaft-einem-baby-zum-verhaengnis-wurde
Lily Schlögl ist Joseph K. im Jahr 2026. Wie die Hauptfigur in Franz Kafkas Prozess weiß das 11 Monate alte Baby nicht, wie ihm geschieht. Seine Eltern auch nicht. Obwohl die Kleine britische und österreichische Staatsbürgerin ist, blieb sie tagelang zwischen den beiden Heimaten hängen. Wie es dazu kommen konnte, erzähle ich Ihnen gleich.
Einen schönen Tag wünscht
Tessa Szyszkowitz
Foto: Familie Schlögl
Doppelt heimatlos?
Familie Schlögl war in Österreich gestrandet. In ihre Heimat Großbritannien durften sie nach einem Urlaub nicht mehr einreisen.
„Dass es keine schnelle und unkomplizierte Lösung gibt für Familien in der gleichen Situation, ist ein Problem”, sagt Philipp Schlögl. Der österreichische Elektroingenieur verdaut gerade das jüngste Abenteuer seiner Kleinfamilie. Wie sich ein Familienurlaub in Spanien zum bürokratischen Albtraum entwickelte, erzählt er im Gespräch mit dem Falter.morgen: „Wir haben vorher gegoogelt, ob sie (Baby Lily, Anm.) die ETA-Einreisebewilligung braucht. Als britische Staatsbürgerin schien das nicht der Fall zu sein. Die andere neue Regelung war uns nicht bekannt.“
Leider. Die kafkaeske Situation kam so: Lilys Mutter ist Schottin, also Britin. Lilys Vater ist Österreicher mit Aufenthaltsrecht in Großbritannien – wie insgesamt fünf Millionen EU-Bürger, die vor dem Brexit schon auf der Insel lebten, hat er die Rechte von davor auch nach dem Brexit behalten. Lilys dreijährige Schwester und Lily selbst haben deshalb per Geburt zwei Staatsbürgerschaften: die österreichische und die britische.
Als die Schlögls aber aus dem spanischen Alicante zurück nach Großbritannien fliegen wollten, durfte Lily nicht an Board. Das Personal von Ryanair verwies darauf, dass es eine neue Regelung gibt, die bereits seit Februar verkündet worden war und deren Nicht-Befolgung für die Fluglinie mit Strafzahlungen verbunden wäre.
Nach dieser neuen Regelung – danke, Brexit! – reicht für Doppelstaatsbürger der Beweis einer Staatsbürgerschaft nicht mehr aus. Die Anwesenheit der britischen Mutter reicht auch nicht. Ein österreichischer Pass ebenfalls nicht. Doppelstaatsbürger müssen mit ihrem britischen Pass nach Großbritannien einreisen. Und genau das hatte Lily nicht: einen britischen Pass. Den hatten die Eltern ihr noch nicht ausstellen lassen. „Wir haben nicht gewusst, dass man als doppelter Staatsbürger beide Pässe braucht“, sagt Schlögl. Damit man mit dem österreichischen Pass in die Schengenzone einreisen kann und mit dem britischen wieder ins Vereinigte Königreich zurückkommt.
Erst einmal schien es keine Lösung zu geben. Die Schlögls flogen erst nach Wien, damit sie nicht in Spanien wochenlang im Hotel sitzen mussten, während sie auf den britischen Reisepass der Kleinen warteten. Dessen Ausstellung kann nämlich bis zu zehn Wochen dauern, sagt die britische Passbehörde.
Die britische Botschaft in Wien bemühte sich um eine Lösung. Notpass vielleicht? Das geht nicht, wurde Vater Schlögl beschieden, weil Lily noch nie einen britischen Pass hatte. Eine andere Möglichkeit – eine Aufenthaltsbescheinigung – kostet gut 600 Euro. Und sie ist für österreichische Staatsbürgerinnen gedacht, nicht für britische.
Die Schlögls kamen bei Freunden und Familie im Burgenland unter. Papa Philipp aber musste wieder nach Schottland zur Arbeit. Mama Sarah ist zwar noch in Karenz und hätte beim Baby bleiben können, bis der Pass kommt.
Doch der Brexit hat auch da neue Realitäten geschaffen, die nichts außer Schikane bedeuten: Britische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen dürfen innerhalb von einem Zeitraum von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Schengenraum bleiben. Sarah Schlögl hätte dann aus der Schengenzone ausreisen und ihr Baby in Österreich lassen müssen. „Das ist deshalb schwierig, weil Lily noch gestillt wird“, seufzt Vater Philipp.
Der Brexit war nicht, wie von den Rechtspopulisten versprochen, der britische Unabhängigkeitstag. Er war vielmehr der Beginn der Einschränkung der Freizügigkeit für britische wie EU-Bürgerinnen und -Bürger: Wer heutzutage nach London reist oder die Insel verlässt, braucht die richtigen Papiere. Personalausweise gelten nur innerhalb der Schengenzone. Also nicht vergessen: Wer eine Doppelstaatsbürgerschaft hat, braucht – auch im Babyalter – beide Pässe.
Oder doch nicht? Kafka würde diese Geschichte lieben, denn: Baby Lily hat inzwischen einen anderen Weg nach Hause gefunden. Nach zehn Tagen des Wartens gelang der Familie über Irland die Einreise nach Schottland: „Wir waren fast 12 Stunden unterwegs und sind jetzt froh, wieder zuhause zu sein, wo die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung sind”, gibt sich Philipp Schlögl erleichtert. Wieso aber war das erlaubt? „Zwischen Irland und UK gibt es die Common Travel Area, da sind die Reisebedingungen ein bisschen einfacher.” Die Fluglinien haben ein bisschen mehr Spielraum. Zumindest in diesem Fall gibt es also ein Happy End.

